Kfz-Versicherung wechseln: Kündigung, Fristen und typische Fallen
Wer die Frist verpasst, bleibt oft ein weiteres Jahr gebunden. So gehst du Schritt für Schritt vor und vermeidest typische Fehler.

Bei der Kfz-Versicherung entscheidet oft ein einziges Datum. Dieser Artikel fasst zusammen, was Stiftung Warentest zum Wechsel schreibt. Er ist keine Rechtsberatung und keine Empfehlung für einen Anbieter.
Stand der Quelle: Der Artikel der Stiftung Warentest stammt vom 4. November 2025. Kalenderangaben darin (etwa zu Wochentagen) gelten für 2025 und wurden hier nicht übernommen. Prüfe Fristen für dein Versicherungsjahr selbst in der Police und beim Versicherer.
Die fünf Schritte
- Beitrag prüfen: Schau, was die Versicherung kostet, oder warte auf die neue Rechnung.
- Leistungen festlegen: Stiftung Warentest nennt unter anderem eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro in der Haftpflicht. In der Vollkasko sollte die Leistung bei grober Fahrlässigkeit nicht gekürzt werden. In der Teilkasko sollten Zusammenstöße mit allen Tieren abgedeckt sein, nicht nur mit Wild.
- Preise vergleichen: Angebote sind nur innerhalb derselben Schadenfreiheitsklasse vergleichbar.
- Schriftlich kündigen: Eine E-Mail genügt laut Quelle. Nenne Datum, Versicherungsnummer, Kennzeichen und das Vertragsende und bitte um eine Bestätigung.
- Neue Versicherung abschließen: Am schnellsten geht es online direkt beim Versicherer.
Fristen
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Endet es zum 31. Dezember, muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingehen. Verpasst du die Frist, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Sonderkündigungsrechte
- Beitragserhöhung: Du kannst innerhalb einer Frist nach Erhalt der Mitteilung kündigen. Die Quelle nennt an einer Stelle „einen Monat“, an anderer „vierwöchig“. Lies deshalb die Frist im Schreiben deines Versicherers genau nach.
- Fahrzeug verkauft oder ersetzt: Es gibt keine Kündigungsfrist, die Versicherung endet mit der Abmeldung. Informiere den Versicherer sofort.
- Nach einem Schaden: Du kannst innerhalb eines Monats nach der Regulierung kündigen. Der Versicherer hat dasselbe Recht.
- Einjährige Verträge: Manche enden genau ein Jahr nach Abschluss. Das steht im Vertrag.
Typische Fallen
- Eine Erhöhung durch einen verlorenen Schadenfreiheitsrabatt, mehr Kilometer oder einen Umzug gibt kein Sonderkündigungsrecht.
- Versicherer dürfen Voll- und Teilkasko ablehnen, etwa bei teuren Autos. Die Haftpflicht müssen sie anbieten.
- Kündige erst, wenn die neue Police sicher ist.
Weiter
Mehr Spielraum im Monatsbudget bringen oft auch die Heizkosten, siehe Heizkosten sparen.
Quellen zum Nachprüfen
Seiten zum Thema, damit du den aktuellen Stand vor deiner Entscheidung selbst prüfen kannst.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer sein?
Nach Stiftung Warentest gilt die ordentliche Frist von einem Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Bei Jahresende muss die Kündigung bis zum 30. November eingehen. Prüfe das Ende deines Versicherungsjahres in der Police.
Gilt die Beitragserhöhung wegen schlechterer Schadenfreiheitsklasse als Kündigungsgrund?
Nein. Laut Stiftung Warentest berechtigt eine Erhöhung durch den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts nach einem Unfall, mehr gefahrene Kilometer oder einen Umzug in eine Region mit höheren Tarifen nicht zur Sonderkündigung.
Muss ich die neue Versicherung vor der Kündigung abschließen?
Die Quelle rät dazu. Versicherer können Teil- und Vollkasko ablehnen, die Haftpflicht müssen sie aber anbieten. Sichere dir die neue Police, bevor du die alte kündigst.
Weitere Kosten im Alltag: So senkst du die Heizkosten.