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Kfz-Versicherung wechseln: Kündigung, Fristen und typische Fallen

Wer die Frist verpasst, bleibt oft ein weiteres Jahr gebunden. So gehst du Schritt für Schritt vor und vermeidest typische Fehler.

Von der Redaktion Leben im Geldbeutel · Aktualisiert am 2. November 2026

Tischkalender mit markiertem Datum, Autoschlüssel und Versicherungsunterlagen mit Auto-Symbol

Bei der Kfz-Versicherung entscheidet oft ein einziges Datum. Dieser Artikel fasst zusammen, was Stiftung Warentest zum Wechsel schreibt. Er ist keine Rechtsberatung und keine Empfehlung für einen Anbieter.

Stand der Quelle: Der Artikel der Stiftung Warentest stammt vom 4. November 2025. Kalenderangaben darin (etwa zu Wochentagen) gelten für 2025 und wurden hier nicht übernommen. Prüfe Fristen für dein Versicherungsjahr selbst in der Police und beim Versicherer.

Die fünf Schritte

  1. Beitrag prüfen: Schau, was die Versicherung kostet, oder warte auf die neue Rechnung.
  2. Leistungen festlegen: Stiftung Warentest nennt unter anderem eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro in der Haftpflicht. In der Vollkasko sollte die Leistung bei grober Fahrlässigkeit nicht gekürzt werden. In der Teilkasko sollten Zusammenstöße mit allen Tieren abgedeckt sein, nicht nur mit Wild.
  3. Preise vergleichen: Angebote sind nur innerhalb derselben Schadenfreiheitsklasse vergleichbar.
  4. Schriftlich kündigen: Eine E-Mail genügt laut Quelle. Nenne Datum, Versicherungsnummer, Kennzeichen und das Vertragsende und bitte um eine Bestätigung.
  5. Neue Versicherung abschließen: Am schnellsten geht es online direkt beim Versicherer.

Fristen

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Endet es zum 31. Dezember, muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingehen. Verpasst du die Frist, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Sonderkündigungsrechte

Typische Fallen

Weiter

Mehr Spielraum im Monatsbudget bringen oft auch die Heizkosten, siehe Heizkosten sparen.

Quellen zum Nachprüfen

Seiten zum Thema, damit du den aktuellen Stand vor deiner Entscheidung selbst prüfen kannst.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Kündigung beim Versicherer sein?

Nach Stiftung Warentest gilt die ordentliche Frist von einem Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Bei Jahresende muss die Kündigung bis zum 30. November eingehen. Prüfe das Ende deines Versicherungsjahres in der Police.

Gilt die Beitragserhöhung wegen schlechterer Schadenfreiheitsklasse als Kündigungsgrund?

Nein. Laut Stiftung Warentest berechtigt eine Erhöhung durch den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts nach einem Unfall, mehr gefahrene Kilometer oder einen Umzug in eine Region mit höheren Tarifen nicht zur Sonderkündigung.

Muss ich die neue Versicherung vor der Kündigung abschließen?

Die Quelle rät dazu. Versicherer können Teil- und Vollkasko ablehnen, die Haftpflicht müssen sie aber anbieten. Sichere dir die neue Police, bevor du die alte kündigst.

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