Haushaltsfinanzen

Girokonto wechseln: So funktioniert die gesetzliche Kontowechselhilfe

Du musst nicht jeden Dauerauftrag selbst umziehen. Das Zahlungskontengesetz verpflichtet beide Banken zur Hilfe, mit klaren Fristen.

Von der Redaktion Leben im Geldbeutel · Aktualisiert am 2. November 2026

Zwei Bankkarten und ein Formular mit Stift, daneben ein gelber Pfeil

Ein Girokontowechsel klingt nach Papierkram. Das Gesetz nimmt dir aber einen großen Teil davon ab. Dieser Artikel fasst die Regeln zur Kontowechselhilfe nach der Verbraucherzentrale zusammen.

Stand der Quelle: 9. Oktober 2026. Lies im Zweifel die Hinweise deiner Bank zur gesetzlichen Kontowechselhilfe.

Wo es geregelt ist und für wen

Die Regeln stehen in den §§ 20 und 21 des Zahlungskontengesetzes (ZKG) und gelten seit 2016. Sie betreffen alle Institute, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten, auch Sparkassen, Volksbanken, Filialbanken und Direktbanken. Beide Banken müssen ihren Sitz in Deutschland haben, und beide Konten müssen in derselben Währung geführt werden.

So startest du den Wechsel

Du eröffnest das neue Konto und bevollmächtigst die neue Bank zur Hilfe, per Formular in der Filiale oder im Onlinebanking.

Wer was bis wann tun muss

WerFristAufgabe
Neue Bank2 Geschäftstage nach dem StartFragt bei der alten Bank die Liste der Daueraufträge und Lastschriftmandate sowie die Zahlungseingänge und Lastschriften der letzten 13 Monate an.
Alte Bank5 GeschäftstageSchickt die Informationen an die neue Bank und an dich. Stoppt zum gewählten Tag Lastschriften, Zahlungseingänge und Daueraufträge, überweist das Restguthaben und schließt das Konto.
Neue Bank5 Geschäftstage nach Erhalt der InformationenRichtet die von dir angekreuzten Daueraufträge ein, nimmt Lastschriften an und informiert Zahlungspartner wie den Arbeitgeber über die neue Kontonummer.

Fehlen der neuen Bank Informationen, etwa Postanschriften, muss sie diese rechtzeitig bei dir oder der alten Bank anfordern. Du kannst auch ein Musterschreiben verlangen und die Zahlungspartner selbst informieren.

Kosten

Beide Banken dürfen nur Gebühren erheben, wenn du zugestimmt hast. Sie müssen angemessen und an den tatsächlichen Kosten orientiert sein (§ 26 ZKG). Was das konkret bedeutet, ist nach der Verbraucherzentrale noch nicht abschließend geklärt. Die Auskunft zu Daueraufträgen und Lastschriften, die Listen und die Kontoschließung sind kostenlos. In der Praxis verlangen viele Banken nichts.

Haftung und Beschwerde

Bei Pflichtverletzungen haften beide Banken nach § 25 ZKG gesamtschuldnerisch, etwa wenn ein Dauerauftrag ausfällt und Mahngebühren entstehen. Beschwerden gehen an die BaFin, die Bußgelder verhängen kann, oder an die Schlichtungsstelle der Bank.

Bevor du wechselst

  1. Vergleiche Kontoführungsgebühren, Kartenentgelte und Bargeldkosten der Banken.
  2. Prüfe, ob wichtige Zahlungen (Miete, Versicherungen, Gehalt) auf der Liste stehen.
  3. Wähle den Stichtag so, dass kurz vorher keine große Zahlung (etwa die Miete) fällig ist.

Weiter

Ist das Konto geklärt, kannst du Rücklagen planen: Tagesgeld und Festgeld. Wer dabei seine Daten prüfen will, liest die Schufa-Datenkopie.

Quellen zum Nachprüfen

Seiten zum Thema, damit du den aktuellen Stand vor deiner Entscheidung selbst prüfen kannst.

Häufige Fragen

Was kostet die Kontowechselhilfe?

Nach der Verbraucherzentrale dürfen beide Banken nur dann Geld verlangen, wenn du zugestimmt hast. Entgelte müssen angemessen und an den tatsächlichen Kosten orientiert sein. Die Daten zu Daueraufträgen und Lastschriften, die Listen und die Kontoschließung müssen kostenlos sein.

Gilt die Hilfe auch beim Wechsel zu einer Bank im Ausland?

Nur teilweise. Die alte deutsche Bank muss Daueraufträge, Lastschriftmandate und die Liste der letzten 13 Monate herausgeben. Eine ausländische Bank ist laut Verbraucherzentrale nicht zur Hilfe verpflichtet.

Was passiert, wenn die Banken Fehler machen?

Beide Banken haften nach § 25 ZKG gesamtschuldnerisch, wenn du durch eine Pflichtverletzung einen finanziellen Schaden hast, etwa durch einen nicht ausgeführten Dauerauftrag. Beschwerden gehen an die BaFin, die Bußgelder verhängen kann, oder an die Schlichtungsstelle der Bank.

Als Nächstes Tagesgeld und Festgeld: Worauf du achten solltest

Nach dem Wechsel: Wohin mit dem Ersparten? Die Grundlagen.