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Steinschlag in der Scheibe: Das zahlt die Teilkasko

Ein kleiner Steinschlag in der Scheibe kann teuer werden. So läuft es laut ADAC mit der Teilkasko ab, mit Kosten und Fristen.

Von der Redaktion Leben im Geldbeutel · Aktualisiert am 2. November 2026

Steinschlag in der Windschutzscheibe bei Sonnenuntergang, auf dem Armaturenbrett liegt ein gelbes Reparaturset

Ein Stein springt hoch, es knackt, und in der Windschutzscheibe sitzt ein kleiner Punkt. Viele Autofahrer warten dann erst einmal ab. Dieser Artikel fasst zusammen, was der ADAC zur Abwicklung mit der Autoversicherung schreibt. Alle Angaben sind Richtwerte, die Bedingungen deines Vertrags können abweichen.

Stand der Quelle: Die Seite des ADAC trägt das Datum 1. Oktober 2025. Beträge und Bedingungen ändern sich. Lies deine Versicherungsbedingungen und frag bei deiner Versicherung nach. Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Versicherungsberatung.

Wer zahlt was?

SchadenLaut ADAC
Steinschlag an Windschutzscheibe, Rückleuchte oder ScheinwerferImmer ein Fall für die Teilkasko.
Lackschäden durch SteinschlagNicht in der Teilkasko abgedeckt. Hier kommt die Vollkasko ins Spiel.
Steinschlagschäden am eigenen AutoDie Kfz-Haftpflicht zahlt sie nicht.

Reparatur oder Austausch?

Die Werkstatt prüft den Schaden und entscheidet, ob eine Reparatur mit Vakuumpumpe und Kunstharz möglich ist. Ein Austausch der Scheibe ist laut ADAC nötig, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

Selbstbeteiligung und Kosten

So läuft die Schadenmeldung

  1. Vorher melden: Der ADAC empfiehlt, den Schaden vor der Reparatur bei der Versicherung zu melden.
  2. Werkstatt wählen: Bei Verträgen mit Werkstattbindung musst du die Vertragswerkstatt ansteuern. Ohne Bindung kannst du zwischen einem Kfz-Fachbetrieb und einem Autoglaser wählen.
  3. Abwicklung: Die meisten Betriebe rechnen direkt mit der Versicherung ab. Dann zahlst du meist nur die Selbstbeteiligung.
  4. Sofort danach: Ein Scheibenpflaster (laut ADAC etwa 10 Euro) kann den Steinschlag abdecken, ersetzt aber keine Werkstatt.

Ein Tipp von dieser Seite, nicht vom ADAC: Mach ein Foto vom Schaden und notiere Datum und Ort. Die ADAC-Seite erwähnt keine Fotos, sie können aber bei Rückfragen helfen.

Verliere ich meinen Schadenfreiheitsrabatt?

Der ADAC schreibt, bei der Teilkasko gebe es im Schadensfall keine Hochstufung, auch wenn mehrere Steinschlagschäden kurz nacheinander gemeldet werden. Zur Vollkasko und zu anderen Folgen macht die Seite keine Angaben.

Checkliste vor dem Werkstatttermin

  1. Schau in deinem Vertrag nach: Teilkasko vorhanden? Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  2. Prüfe, ob es eine Werkstattbindung gibt.
  3. Miss den Durchmesser und schau, ob der Schaden im Sichtfeld liegt.
  4. Melde den Schaden, bevor die Reparatur beginnt.
  5. Frag nach, ob nach einem Austausch eine Neukalibrierung von Sensoren oder Kameras nötig ist und wer sie bezahlt.

Beitrag prüfen

Wenn du deinen Vertrag ohnehin ansiehst, lies auch Kfz-Versicherung wechseln: Kündigung und Fristen.

Quellen zum Nachprüfen

Seiten zum Thema, damit du den aktuellen Stand vor deiner Entscheidung selbst prüfen kannst.

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko bei einem Steinschlag?

Laut ADAC sind Steinschläge an Windschutzscheibe, Rückleuchte oder Scheinwerfer immer ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Lackschäden durch Steinschlag sind dort nicht abgedeckt. Maßgeblich sind immer deine Vertragsbedingungen.

Wird mein Beitrag nach einer Steinschlag-Meldung teurer?

Der ADAC schreibt, dass es im Schadensfall bei der Teilkasko keine Hochstufung gibt, auch nicht bei mehreren Steinschlagschäden kurz hintereinander. Die Seite sagt nichts zur Vollkasko.

Kann ich den Steinschlag selbst reparieren?

Der ADAC rät von Do-it-yourself-Reparaturen ab. Ein Scheibenpflaster kann den Schaden vorübergehend abdecken, ersetzt aber nicht den Besuch in einer Fachwerkstatt.

Als Nächstes Kfz-Versicherung wechseln: Kündigung, Fristen und typische Fallen

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